FAQ – Wir beantworten Ihre Fragen
Wir von Entrümpelung7 legen großen Wert auf Transparenz. Wir erhalten häufig Fragen, welche sich unseren Kunden immer stellen. Diese betreffen meist ganz generelle Themen und sind weniger individuell. Daher möchten wir Ihnen gerne die üblichen Fragen zum Thema Entrümpelung beantworten, damit Sie sich ein erstes Bild über die Vorgehensweise und den Ablauf einer Entrümpelung machen können.
Bei speziellen Fragen oder wenn Sie eine genauere Auskunft zu einer der unten stehenden Fragen wünschen, können Sie uns jederzeit auch persönlich kontaktieren. Unser Team steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite und ist sowohl telefonisch als auch per E-Mail für Sie da. Viel Spaß beim Informieren.
Die Kosten einer Wohnungsentrümpelung sind je nach Größe der Wohnung sehr unterschiedlich. Leider können wir bei solch individuellen Voraussetzungen keine genauen Preisangaben machen. Dennoch liegt uns die Preistransparenz sehr am Herzen. Daher möchten wir persönlich mit Ihnen sprechen, um einen genauen Preis voraussagen zu können. Nehmen Sie hierfür gerne telefonisch Kontakt zu uns auf oder füllen Sie unser Kontaktformular aus. Wir melden uns bei Ihnen und können persönlich besprechen, welche Kosten auf Sie zukommen werden.
Eine Wohnungsauflösung ist nicht immer eine angenehme Angelegenheit. Besonders das Hab und Gut einer geliebten Person zu entsorgen kann schmerzhaft sein. Daher möchten wir Ihnen hierbei gerne behilflich sein. Mit einer strukturierten, zielstrebigen, jedoch diskreten Vorgehensweise entrümpeln wir Ihre Wohnung für eine Wohnungsauflösung. Hierbei gehen wir Schritt für Schritt vor und beziehen Sie aktiv in die Entrümpelung mit ein. Alte Erinnerungen oder Schätze, welche zu Geld gemacht werden können, werden wir niemals einfach wegschmeißen, sondern Sie immer auf dem Laufenden halten. Melden Sie sich bei uns und wir können einen Termin ausmachen.
In der Regel trägt der Eigentümer des Hausrats die Kosten für die Entrümpelung. Kann der Eigentümer aber finanziell nicht dafür aufkommen oder ist er verstorben, übernehmen die Angehörigen bzw. Erben die Kosten.
In manchen Fällen kommt auch das Sozialamt für die Entrümpelungskosten auf.
Unter Umständen verbleibt der finanzielle Aufwand auch beim Vermieter, beispielsweise, wenn er es mit Mietnomaden zu tun hat.
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Vor allem die Größe der Wohnung oder des Hauses ist maßgeblich für die Kalkulation der Kosten einer Haushaltsauflösung. Zudem kommt es darauf an, ob ein Dachboden, Keller oder eine Garage mit entrümpelt werden sollen.
Außerdem ist es ein Unterschied, ob Sie die Haushaltsauflösung in Eigenregie oder mithilfe einer professionellen Entrümpelungsfirma durchführen.
Die selbstständige Entrümpelung ist gegebenenfalls die kostengünstigere Variante. Allerdings sollten Sie den hohen Zeit- und Kraftaufwand nicht unterschätzen.
Bedenken Sie auch, dass Sie bei einer Haushaltsauflösung unter Umständen Sperrmüll entsorgen müssen. Die BSR übernimmt die Sperrmüllabholung in Berlin, falls Sie sich nicht selbst darum kümmern wollen.
Handelt es sich hingegen um die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, ist äußerste Vorsicht geboten. Dieser Baustoff gilt als krebserregend! Wenn Sie Asbest entsorgen wollen, sind Sie verpflichtet, spezielle Vorschriften einzuhalten.
Asbest-Produkte müssen unter anderem staubdicht verpackt und von qualifizierten Fachleuten in sogenannten Big Bags entsorgt werden. Hierbei ist das Tragen einer Schutzkleidung, bestehend aus Schutzanzug, Handschuhen, Arbeitsschuhen, Atemschutz und Brille, notwendig.
Beauftragen Sie einen Profi mit der Haushaltsauflösung, spielen auch diese Faktoren eine Rolle:
- Wie weit ist der Anfahrtsweg?
- Wird eine Vorab-Besichtigung durchgeführt?
- Sind der Besichtigungstermin und die Angebotserstellung kostenfrei?
- Führt das Entrümpelungsunternehmen die Haushaltsauflösung vollständig durch und stellt den notwendigen Container zur Verfügung?
- Werden veräußerbare Dinge auf den Kostenvoranschlag angerechnet?
- Wird die Wohnung im Anschluss besenrein übergeben?
Gern sind wir Ihnen bei Ihrer Haushaltsauflösung behilflich. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren einen kostenfreien Besichtigungstermin.
Im Todesfall des Mieters geht der Nachlass inklusive Haushalt an die hinterbliebenen Angehörigen bzw. Erben über. Diese entscheiden, ob sie die Wohnung weiterhin nutzen wollen oder ob diese geräumt wird.
Werden keine Erben gefunden, beantragt der Vermieter nach § 1961 BGB eine Nachlasspflegschaft. Um die Wohnung zeitnah neu vermieten zu können, schickt er die ordentliche Kündigung an den verantwortlichen Nachlasspfleger.
Das ist unterschiedlich. In erster Linie kommt es auf die Größe des Hauses bzw. auf die Anzahl der zu entrümpelnden Zimmer an. Außerdem ist für die Kalkulation des Zeitaufwandes auch maßgeblich, ob ein Dachboden, Keller oder eine Garage vorhanden sind, die mit ausgeräumt werden müssen.
Wir empfehlen Ihnen, sich in jedem Fall Unterstützung zu holen. Mehrere helfende Hände können Sie entlasten und die Entrümpelung schneller über die Bühne bringen.
Eine Haushaltsauflösung gehört zu den haushaltsnahen Dienstleistungen und kann bis zu einem bestimmten Betrag von der Steuer abgesetzt werden. Angerechnet werden hierbei nur die Anfahrts- und Arbeitskosten.
Setzen Sie sich bei Fragen am besten mit Ihrem Steuerberater in Verbindung.
Auch wenn wir diese Frage nicht pauschal beantworten können, ist eines ganz klar – ein Messie-Haus zu entrümpeln, kostet viel Zeit und ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem großen finanziellen Aufwand verbunden.
Bedenken Sie, dass ein Messie nahezu jeden Tag nutzlose Gegenstände hortet und damit seine gesamte Wohnfläche bestückt. Ein Messie ist nicht in der Lage, aufzuräumen.
Unter Umständen befinden sich in einem Messie-Haus auch verdorbene Lebensmittel sowie zahlreiche Haustiere, die Verunreinigungen und Gestank verursachen.
Putzen ist aufgrund der vielen Ansammlungen nicht mehr möglich.
Im schlimmsten Fall ist die Wohnfläche sogar von Mäusen oder Ratten befallen, sodass die Beauftragung eines Kammerjägers unvermeidbar ist.
Es kommt also immer auf den Einzelfall an, um die Kosten für die Entrümpelung eines Messie-Hauses aussagekräftig kalkulieren zu können.
Hat der Verstorbene alleine gelebt und möchte keine andere Person den Mietvertrag übernehmen, geht dieser auf die Erben über. Damit sind diese für alle anfallenden Kosten, die die Räumung, Entrümpelung, Schönheitsreparaturen und offene Mietzahlungen aus dem Nachlass betreffen, verantwortlich. Doch wussten Sie, dass die Entrümpelung nach einem Todesfall steuerlich absetzbar ist? Als Erben haben Sie die Möglichkeit, die Kosten für die Wohnungsauflösung als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend zu machen.